Barrierefreies Internet
Unter dem sogenannten „barrierefreien Internet“ versteht man Webpräsenzen, die von allen Benutzern und Besuchern – völlig unabhängig von körperlichen oder technischen Fähigkeiten / Möglichkeiten – ohne jegliche Einschränkung, also barrierefrei, genutzt werden können. Die Verwendung des Terminus „Internet“ wird hier als umgangssprachliche Gleichsetzung des Begriffes „Internet“ mit dem sogenannten World Wide Web (WWW) verwendet.
Die Barrierefreiheit bezieht sich sowohl auf Menschen mit und ohne Behinderungen als auch auf jene, die sich mit technischen (z.B. Textbrowser) oder altersbedingten Einschränkungen (z.B. Sehschwächen) auseinanderzusetzen haben. Darüber hinaus betrifft die Barrrierefreit auch sogenannte Webcrawler, mit denen Suchmaschinen die Inhalte von Webseiten schneller und einfacher aufnehmen und verarbeiten können. Tatsache ist jedoch, dass eine völlige Barrierefreiheit aufgrund der umfassenden individuell geprägten Barrieren von Menschen nicht vollständig gewährleistet werden kann. In diesem Sinne spricht man auch von „barrierearm“.
Das Internet wird nicht nur von Menschen ohne körperliche Einschränkungen, sondern auch vermeht von jenen mit Behinderungen heimgesucht. Diese sind klarerweise auf die spezifische Darbietung und Aufbereitung von Webseiten angewiesen, damit ihnen ein problemloses Internet-Vergnügen gewährleistet werden kann. Blinde und sehbehinderte Menschen, die im Internet unterwegs sind, nehmen die Möglichkeit, sich Webseiten per Software vorlesen oder sich diese in Braille-Schrift ausgeben zu lassen, in Anspruch. Gehörlose oder schwerhörige Menschen, die mithilfe der Gebärdensprache kommunizieren, benötigen besonders speziell zugeschnittene Darstellungsformen im Internet.
Neben der Berücksichtigung der Einschränkungen von behinderten Menschen spricht man im Sinne von „barrierefrei“ auch dann, sofern im Rahmen eines Web-Angebotes niemandem Barrieren oder „Hindernisse“ in den Weg gelegt werden. Dies bedeutet, dass nichtbehinderte Benutzer nicht mit der Pflicht konfrontiert werden sollen, beim Aufruf von Webseiten genau dieselbe Hard- und Softwarekonfiguration zu verweden wie der Autor der Webseite selbst. Hierbei spricht man von der sogenannten technischen Barrierefreiheit. Darüber hinaus stellt neben der allgemeinen Zugänglichkeit (Accessability) auch die Plattformunabhängigkeit einen wesentlichen Aspekt im Rahmen des barrierefreien Internets dar. Dies bedeutet, dass eine Webpräsenz einerseits auf dem Bildschirm in jedem beliebigen Format, andererseits mittels PDA, Handy, etc. nutzbar bleiben soll. Fazit: Es sollte gewährleistet sein, dass das jeweilige Web-Angebot unabhängig vom Betriebssystem und der Software funktioniert, sofern diese standardkonform arbeiten.
Als ebenso wichtig erweist sich die Tatsache, dass die auf der jeweiligen Webseite präsentierten informativen Inhalte strukturiert, in übersichtlicher Art und Weise sowie in einer leicht verständlichen Sprache dargeboten werden. Darüber hinaus erfordert Barrierefreiheit keine großartigen, sondern thematisch abgestimmten Anforderungen an Bildung, Intellekt und Ausbildung zu stellen. Dies erweist sich vor allem für öffentlich-rechtliche Webpräsenzen als zwingend, um den Forderungen nach Gleichberechtigung vongehandicapten Menschen nachkommen zu können. Dieser Drang nach Gleichberechtigung richtet sich insbesondere auch an sozial benachteiligte Schichten sowie an ältere Menschen, die mit den Methoden der modernen Technologie und Kommunikation zu „kämpfen“ haben.
Internet-Techniken, die Barrieren darstellen:
- Blinde und sehbehinderte Menschen haben die Möglichkeit, gut strukturierten Text mittels einer Braillezeile mit entsprechender Software, einem sogenannten Screenreader, zu lesen. Bilder und Text, der in Bildern integriert ist, sind für solche Menschen unzugänglich und nicht erfassbar.
- Sehschwache, insbesondere ältere Menschen, benötigen eine Skalierbarkeit der Schrift im Browser. Dadurch haben sie die Möglichkeit, die Schriftgröße an ihre jeweilige Sehleistung anzupassen.
- Gehörlose oder taubstumme Menschen haben als erste Sprache die sogenannte Gebärdensprache erlernt. Demzufolge können Sie mit der Schriftsprache schwer umgehen. Sie gilt für sie, ebenso wie akustische Signale, als eher schwer verständlich. Aus diesem Grund sollten diese durch visuell wahrnehmabre Inhalte ersetzt bzw. von diesen begleitet werden. Als völlig barrierefrei gelten für Gehörlose oder taubstumme Menschen jene Webseiten, die in Gebärdensprache dargestellt werden.
- Menschen mit spastischen Einschränkungen bzw. Behinderungen oder anderen motorischen Störungen, denen es unmöglich ist, eine Mouse zu bedienen, müssen mit der Tastatur navigieren. Damit eine Webseite problemlos mit einer Tastatur bedient werden kann, erweist es sich als wichtig, dass Elemente in einer sinnvollen und gut strukturierten Reihenfolge angesteuert werden. Darüber hinaus muss es dem Benutzer stets deutlich erkennbar sein, welches Element er gerade bedient.